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   BVerwG, 24.08.1998 - 9 B 5.98   

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https://dejure.org/1998,23123
BVerwG, 24.08.1998 - 9 B 5.98 (https://dejure.org/1998,23123)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1998 - 9 B 5.98 (https://dejure.org/1998,23123)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1998 - 9 B 5.98 (https://dejure.org/1998,23123)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen deutscher Volkszugehörigkeit von nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geborenen Personen (Spätgeborene)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94

    Sowjetunion - Inlandspässe - Nationalitäteneintrag - Spätgeborene -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1998 - 9 B 5.98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können Personen, die - wie die Klägerin zu 1 - nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geboren sind (sog. Spätgeborene), nur dann deutsche Volkszugehörige sein, wenn ihnen die aus einem Bekenntnis zum deutschen Volkstum resultierende Bekenntnislage ihrer jeweiligen Bezugsperson, nämlich das Bewußtsein, dem deutschen Volk als national geprägter Kulturgemeinschaft anzugehören, bis zum Eintritt ihrer Selbständigkeit prägend im Sinne eines durch Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhangs vermittelt worden ist, was auch aus in der Person des Spätgeborenen hinreichend vorhandenen Bestätigungsmerkmalen im Sinne des § 6 BVFG a.F. geschlossen werden kann (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - BVerwGE 98, 367).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1998 - 9 B 5.98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können Personen, die - wie die Klägerin zu 1 - nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geboren sind (sog. Spätgeborene), nur dann deutsche Volkszugehörige sein, wenn ihnen die aus einem Bekenntnis zum deutschen Volkstum resultierende Bekenntnislage ihrer jeweiligen Bezugsperson, nämlich das Bewußtsein, dem deutschen Volk als national geprägter Kulturgemeinschaft anzugehören, bis zum Eintritt ihrer Selbständigkeit prägend im Sinne eines durch Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhangs vermittelt worden ist, was auch aus in der Person des Spätgeborenen hinreichend vorhandenen Bestätigungsmerkmalen im Sinne des § 6 BVFG a.F. geschlossen werden kann (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - BVerwGE 98, 367).
  • BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87

    Minderjähriger - Volkszugehörigkeit - Bekenntnislage - Deutsches Volkstum -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1998 - 9 B 5.98
    Die Selbständigkeit entspricht der Bekenntnisfähigkeit bei vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geborenen Personen (vgl. Urteil vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 78.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 59).
  • BVerwG, 11.12.1974 - VIII C 97.73

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Bestimmung der

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1998 - 9 B 5.98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Kinder im Alter von elf Jahren jedoch mangels Selbständigkeit nicht bekenntnisfähig (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1974 - BVerwG 8 C 97.73 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 27 betreffend ein achtjähriges Kind; Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG 8 C 36.65 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 7 betreffend ein zehnjähriges Kind; Urteil vom 28. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 92.70 - betreffend ein 13jähriges Kind; siehe auch Beschluß vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 54.87 -).
  • BVerwG, 28.10.1971 - VIII C 92.70

    Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Drohen

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1998 - 9 B 5.98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Kinder im Alter von elf Jahren jedoch mangels Selbständigkeit nicht bekenntnisfähig (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1974 - BVerwG 8 C 97.73 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 27 betreffend ein achtjähriges Kind; Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG 8 C 36.65 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 7 betreffend ein zehnjähriges Kind; Urteil vom 28. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 92.70 - betreffend ein 13jähriges Kind; siehe auch Beschluß vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 54.87 -).
  • BVerwG, 26.05.1987 - 9 B 54.87

    Volljährigkeit des Ausweisbewerbers als Voraussetzung der Fähigkeit zu einem

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1998 - 9 B 5.98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Kinder im Alter von elf Jahren jedoch mangels Selbständigkeit nicht bekenntnisfähig (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1974 - BVerwG 8 C 97.73 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 27 betreffend ein achtjähriges Kind; Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG 8 C 36.65 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 7 betreffend ein zehnjähriges Kind; Urteil vom 28. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 92.70 - betreffend ein 13jähriges Kind; siehe auch Beschluß vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 54.87 -).
  • BVerwG, 14.03.1968 - VIII C 36.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1998 - 9 B 5.98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Kinder im Alter von elf Jahren jedoch mangels Selbständigkeit nicht bekenntnisfähig (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1974 - BVerwG 8 C 97.73 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 27 betreffend ein achtjähriges Kind; Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG 8 C 36.65 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 7 betreffend ein zehnjähriges Kind; Urteil vom 28. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 92.70 - betreffend ein 13jähriges Kind; siehe auch Beschluß vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 54.87 -).
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